GEG 2023: Anfang 2023 ist die erste Novelle des GEG in Kraft getreten (GEG 2023). Der zulässige Primärenergiebedarf wurde auf 55 % des Referenzgebäudes abgesenkt. Eine Verschärfung der Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurde hingegen nicht vorgenommen.
GEG 2020: Nach jahrelangem Ringen wurde am 1. November 2020 das Gebäude- energiegesetz (kurz GEG 2020) verabschiedet, das die bisher parallellaufenden Gesetze / Verordnungen EnEV, EnEG und EEWärmeG ablöste und in einem Gesetz zusammenführte. Mit dem GEG 2020 wurden die europäischen Forderungen zur Festlegung eines nationalen Niedrigstenergiegebäudestandards erfüllt, ohne dass die Anforderungen gegenüber der EnEV 2016 grundlegend verschärft wurden.
EnEV 2016: Energieeinsparverordnung fordert seit dem 1. Januar 2016 einen höheren energetischen Standard für neu geplante und erbaute Wohn- und Nichtwohngebäude
EnEV 2013: Seit dem 01. Mai 2014 gilt für Gebäude und deren Anlagentechnik die neue Energieeinsparverordnung. Im Energieausweis werden jetzt die Effizenzklassen A+ bis H angegeben. Diese müssen u.a. in Immobilenanzeigen angegeben werden.
EnEV 2009: Seit dem 01. Oktober gilt für Gebäude und deren Anlagentechnik die neue Energieeinsparverordnung. Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist um ca. 20 bis 30% gesunken. Seit der EnEV 2007 müssen die Nichtwohngebäude nach DIN 18599 berechnet werden. Diese ist jetzt auch für die Wohngebäude möglich. Das Monatsbilanzverfahren (DIN V 4108-6, DIN V 4701-10) ist aber weiterhin gültig.
EnEV 2007: Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamten- ergieeffizienz trat am 01. Oktober 2007 innerhalb von 5 Jahren die dritte Fassung der EnEV in Kraft. Mit ihr auch die Einführung eines Energieausweises für Gebäude. In Bezug auf Wohnbauten brachte die Verordnung wenig Veränderungen. Für Gebäude mit anderer Nutzung z.B.: Büros, wird auch die Kühlung und Beleuchtung in die Bilanzierung mit eingebunden. Die Nutzung eines Gebäudes geht damit ebenso in die energetische Beurteilung ein.
EnEV 2004: Nach den ersten Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Verordnung in der Praxis musste eine Reihe von angeschlossenen Normen korrigiert werden. Die Verweise auf die geänderten Normen, sowie die redaktionellen Klarstellungen und Verdeutlichungen im Verordnungstext wurden in der so genannten Reperaturnovelle im Dezember 2004 veröffentlich.
EnEV 2002: Die Energieeinsparverordnung kurz EnEV, trat erstmals am 01.02.2002 in Kraft. Sie löste die Wärmeschtzverordnung von 1995 und die Heizanlagenverordnung ab und fasste beide Verornungen zusammen. Damit wurden erstmals die architektonischen und bautechnischen Gegebenheiten der Gebäudehülle mit den anlagen- und energetischen Aspekten der Heizung und Warmwasserbereitung zusammen betrachtet werden.
EEWärmeEG: Gesetz zur Förderung erneuerbaren Energien. Seit dem 01. Januar 2009 müssen für alle neuen Gebäude, für die ein Bauantrag gestellt wird, auch die Anforderungen des EEWärmeG erfüllt weren.
Für Ihr Bauvorhaben erstelle ich alle notwendigen Nachweise. Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschtz entfallen sämtliche Kosten für die Prüfung der aufgestellten Nachweise im Wärmeschutz. Die