Schallschutz

Bei Bauvorhaben mit mehr 2 Wohneinheiten oder bei Nutzungseinheiten ist ein Schallschutznachweis notwendig. Sowohl den Mindestschallschutz, als auch den erhöhten Schallschutz kann ich für Sie berechnen. Um eine kostengünstige Lösung zu erzielen, sollte schon in der frühen Planungsphase das Schallschutzkonzept erstellt und berücksichtigt werden. Für Ihr Bauvorhaben erstelle ich alle notwendigen Nachweise. Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz entfallen sämtliche Kosten für die Prüfung der aufgestellten Nachweise im Schallschutz.

  • Mindestschallschutz nach DIN 4109
  • Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 oder VDI 4100
  • Berechnung der Lärmemmissionen nach nach DIN 18800

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