Energieausweise

Die EnEV 2007 trat am 01.10.2007 in Kraft. Die EnEV 2007 führte die Energieausweise verpflichtend ein.

In der EnEV 2013 wurden diverse Ergänzungen (Vorlagepflicht, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, etc.) neu festgelegt.

Bei Bau, Kauf oder Vermietung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Käufer soll unkompliziert den Energiebedarf vergleichen können. Die Energieausweise können entweder bedarfs- oder verbrauchsorientiert ausgestellt werden. Gebäude die vor 1978 (Bauantrag vor dem 01.11.1977) erbaut worden sind und nicht mehr als 4 Wohneinheiten haben, müssen einen bedarfsorientierten Energieausweis besitzen, es sei denn durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht, dann darf auch hier zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis gewählt werden.

 

Bei allen anderen Gebäude besteht die wahlfreihei zwischen einem Energieverbrauchs- oder einem Energiebedarfsausweis. Beim Energieverbrauchsausweis müssen 36 zusammenhängende Monate des Energieverbrauchs (Heizenergie und Stromverbrauch) vorliegen.

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